In Erbfällen und bei Scheidungen wird oft heftig um Immobilien gestritten. Hier kommen Tipps, wie sich das vermeiden lässt.
In dem Artikel von Dyrk Scherff in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 21. Februar 2023 beleuchtet der Mainzer Mediator Gerhart Flothow die Problematik von Immobilien in Erbfällen und Scheidungen.
Flothow betont die Bedeutung frühzeitiger Regelungen und klare Kommunikation in Erbfällen. Eltern sollten noch zu Lebzeiten die Erbaufteilung mit den Kindern besprechen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Durch solche Gespräche können individuelle Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine mögliche Lösung ist die Alleinerbschaft für den überlebenden Ehepartner, um Streitigkeiten unter den Kindern zu verhindern. Auch ein Verkauf der Immobilie mit anschließender Auszahlung an die Erben kann sinnvoll sein, um den hohen Wertzuwachs der Immobilie zu realisieren.
Im Scheidungsfall sind Immobilien oft ein emotionales Streitobjekt. Die Veräußerung kann jedoch schwierig sein und zu finanziellen Verlusten führen. Eine mögliche Lösung ist, das Haus noch einige Jahre zu behalten und später zu verkaufen, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung für den Kredit entfällt. Bei kinderlosen Paaren kann der Alleineigentümer die Immobilie nutzen, während sie bei gemeinsamen Besitz komplexere Regelungen erfordert. Das Ziel sollte ein guter Neuanfang für beide Ex-Partner sein, nicht nur für sich selbst.
Die Empfehlungen von Gerhart Flothow basieren auf langjähriger Erfahrung und dem Streben nach konstruktiven Lösungen in schwierigen Immobilienstreitigkeiten. Eine rechtzeitige und offene Kommunikation kann dazu beitragen, dass Immobilien nicht zur Belastung, sondern zu einer Quelle der Freude werden.
Hier geht es zum Artikel: Scheidung: Wenn das Haus die Familie zerreißt (faz.de)
Quellenverweis: Artikel von Dyrk Scherff in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” vom 21. Februar 2023
Bildquelle: Rosa Burczyk